Deutschland steckt mitten in einer heißen Debatte über das Sozialsystem. Seit 2023 ersetzt das Bürgergeld das berüchtigte Hartz IV. Die Idee: Menschen beim Übergang in Arbeit unterstützen. Aber viele fragen sich – ist das Leistungsprinzip dabei auf der Strecke geblieben?

Ganz so einfach ist es nicht – Deutschland hat das Leistungsprinzip nicht einfach über Bord geworfen, sondern versucht, Arbeitsförderung neu zu denken. Früher setzte das System auf Druck und schnelle Sanktionen. Jetzt will das Bürgergeld mit Vertrauen und Qualifizierung überzeugen.
Die Diskussion wird noch spannender, weil die Bundesregierung schon 2025 wieder eine neue Grundsicherung plant. Was bedeutet das für Arbeit, Leistung und soziale Gerechtigkeit? Die Antworten zeigen, wie sich das deutsche Verständnis von Sozialstaat und Eigenverantwortung gerade verändert.
Bürgergeld im Überblick: Anspruch und Grundprinzipien

Das Bürgergeld nach SGB II ersetzt seit 2023 das frühere Arbeitslosengeld II. Es bildet die zentrale Grundsicherung für arbeitsuchende Menschen in Deutschland.
Mit der Leistung sichert der Staat das Existenzminimum und will gleichzeitig die berufliche Eingliederung fördern.
Definition und Zielsetzung des Bürgergelds
Das Bürgergeld ist eine staatliche Leistung, die den Lebensunterhalt für Menschen sichert, die nicht selbst für ihren Alltag aufkommen können. Es basiert auf dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) und hat Hartz IV abgelöst.
Was will das Bürgergeld eigentlich erreichen?
- Ein menschenwürdiges Existenzminimum sichern
- Berufliche Eingliederung fördern
- Teilhabe am Arbeitsmarkt verbessern
- Weiterbildung und Qualifizierung stärken
Das System verbindet finanzielle Unterstützung mit Fördermaßnahmen. Sie bekommen nicht nur Geld, sondern auch Hilfe bei Jobsuche und Weiterbildung.
Die Grundsicherung umfasst verschiedene Bedarfe. Dazu zählen monatlicher Regelbedarf, Wohn- und Heizkosten sowie mögliche Mehrbedarfe, je nach Lebenslage.
Anspruchsvoraussetzungen und leistungsberechtigte Gruppen
Sie können Bürgergeld bekommen, wenn Sie erwerbsfähig sind und Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können. Erwerbsfähig heißt, Sie können mindestens drei Stunden täglich arbeiten.
Wichtige Voraussetzungen:
- Alter zwischen 15 und 67 Jahren
- Erwerbsfähigkeit von mindestens drei Stunden pro Tag
- Gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
- Hilfebedürftigkeit (zu wenig Einkommen oder Vermögen)
Wer bekommt Bürgergeld?
- Arbeitslose ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld I
- Geringverdiener, die aufstocken müssen
- Alleinerziehende mit niedrigem Einkommen
- Menschen in Ausbildung oder Weiterbildung (unter bestimmten Bedingungen)
Auch Familienmitglieder in Ihrer Bedarfsgemeinschaft können mitversichert sein. Das betrifft Partner und unverheiratete Kinder unter 25 Jahren, die im Haushalt leben.
Ihr Vermögen darf bestimmte Freibeträge nicht überschreiten. Im ersten Bezugsjahr gibt es eine Karenzzeit mit höheren Freibeträgen.
Vergleich: Bürgergeld und frühere Grundsicherungssysteme
Das Bürgergeld unterscheidet sich in mehreren Punkten vom alten Arbeitslosengeld II. Die Reformen setzen mehr auf Vertrauen, weniger auf Sanktionen.
Was ist wirklich neu im Vergleich zu Hartz IV?
| Aspekt | Arbeitslosengeld II | Bürgergeld |
|---|---|---|
| Vermögensprüfung | Sofort | Karenzzeit von 12 Monaten |
| Wohnkosten | Angemessenheitsprüfung sofort | Übernahme der tatsächlichen Kosten im ersten Jahr |
| Sanktionen | Bis zu 100% Kürzung möglich | Maximal 30% Kürzung |
| Weiterbildung | Begrenzte Förderung | Erweiterte Möglichkeiten |
Die Karenzzeit fällt besonders auf. In den ersten zwölf Monaten prüft das Jobcenter Ihr Vermögen und Ihre Wohnkosten weniger streng. Sie sollen erst mal ankommen können.
Bei Sanktionen ist das System deutlich milder geworden. Früher waren komplette Kürzungen möglich, jetzt sind maximal 30% des Regelbedarfs drin.
Jobcenter und die Rolle bei der Leistungsgewährung
Die Jobcenter sind Ihre erste Anlaufstelle beim Bürgergeld. Sie prüfen den Anspruch, zahlen die Leistungen aus und helfen bei der Jobsuche.
Was machen die Jobcenter konkret?
- Bearbeitung der Anträge
- Prüfung der Voraussetzungen
- Auszahlung der monatlichen Leistungen
- Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung
- Angebot von Weiterbildungen
Ihr zuständiges Jobcenter richtet sich nach Ihrem Wohnort. Dort haben Sie meist einen festen Ansprechpartner.
Gemeinsam mit dem Jobcenter erstellen Sie eine Eingliederungsvereinbarung. Darin stehen Ihre beruflichen Ziele und die nächsten Schritte zur Arbeitsaufnahme. Diese Vereinbarung passen Sie regelmäßig an.
Das Jobcenter schlägt Ihnen verschiedene Fördermöglichkeiten vor.
Höhe, Berechnung und zentrale Leistungen des Bürgergelds

Das Bürgergeld besteht aus mehreren Komponenten, die Ihr Existenzminimum sichern sollen. Für Alleinstehende beträgt der Regelbedarf 2025 genau 563 Euro im Monat. Dazu kommen Wohn- und Heizkosten sowie mögliche Mehrbedarfe, je nach Lebenssituation.
Regelbedarf und Regelsätze 2025
Der Regelbedarf deckt die grundlegenden Lebenshaltungskosten ab. Dazu zählen Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat und auch die Teilnahme am sozialen Leben.
Die Regelsätze 2025 sehen so aus:
| Personengruppe | Monatlicher Regelbedarf |
|---|---|
| Alleinstehende/Alleinerziehende | 563 Euro |
| Volljährige Partner | je 506 Euro |
| Junge Erwachsene (18-24 Jahre) | 451 Euro |
| Jugendliche (14-17 Jahre) | 471 Euro |
| Kinder (6-13 Jahre) | 390 Euro |
| Kleinkinder (0-5 Jahre) | 357 Euro |
Sie bekommen den Regelbedarf als monatliche Pauschale. Wie Sie das Geld nutzen, entscheiden Sie selbst. Es muss für regelmäßige Ausgaben wie Lebensmittel, aber auch für unregelmäßige Kosten wie Kleidung reichen.
Mehrbedarfe und Sonderregelungen
Manche Lebensumstände verursachen höhere Kosten. Dafür gibt es zusätzliche Mehrbedarfe zum Grundbedarf.
Schwangerschaft: Ab der 13. Schwangerschaftswoche erhalten Sie 17 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs extra.
Alleinerziehende bekommen je nach Kinderzahl und Alter der Kinder unterschiedliche Mehrbedarfe:
- 1 Kind unter 7 Jahren: 36 Prozent
- 1 Kind über 7 Jahren: 12 Prozent
- 2-3 Kinder unter 16 Jahren: 36 Prozent
- 4 Kinder: 48 Prozent
- Ab 5 Kindern: 60 Prozent
Menschen mit Behinderungen erhalten 35 Prozent Mehrbedarf, wenn sie an Eingliederungsmaßnahmen teilnehmen. Bei kostenaufwändiger Ernährung aus medizinischen Gründen gibt es ebenfalls einen angemessenen Mehrbedarf.
Kosten der Unterkunft und Heizung
Das Jobcenter übernimmt die Kosten für Wohnung und Heizung zusätzlich zum Regelbedarf. Allerdings gibt es regionale Grenzen, was als angemessen gilt.
Die örtlichen Träger legen fest, welche Wohnfläche und Miete angemessen sind. Sie orientieren sich meist am sozialen Wohnungsbau in Ihrer Region.
Sind Ihre Wohnkosten zu hoch, müssen Sie diese innerhalb von sechs Monaten senken – entweder durch Umzug oder Mietsenkung.
Karenzzeit: Im ersten Jahr übernimmt das Jobcenter die tatsächlichen Wohnkosten. Heizkosten müssen aber von Anfang an angemessen sein.
Wohnkosten, Wohnfläche und Nebenkosten
Zu den anerkannten Wohnkosten zählen neben der Kaltmiete auch viele Nebenkosten. Kaltwasser, Warmwasser, Müllabfuhr und andere Betriebskosten gehören dazu.
Die zulässige Wohnfläche hängt von der Haushaltsgröße ab. Für eine Person gelten meist 45-50 Quadratmeter als angemessen, mit jeder weiteren Person kommen etwa 15 Quadratmeter dazu.
Heizkosten übernimmt das Jobcenter in angemessener Höhe. Bei „eklatant unwirtschaftlichem Heizverhalten“ greift das aber nicht. Falls Sie Warmwasser dezentral erzeugen, gibt es einen pauschalen Mehrbedarf.
Die genauen Grenzen für Wohnfläche und Miete legt Ihr Jobcenter vor Ort fest. Sie können diese Werte dort erfragen oder auf der Website nachlesen.
Kritik am Bürgergeld: Leistungsprinzip vs. Sozialstaat
Mit dem Bürgergeld hat eine ziemlich grundsätzliche Debatte begonnen. Es geht um die Balance zwischen sozialer Absicherung und Leistungsanreizen. Kritiker fürchten um das Leistungsprinzip, während Befürworter die Stärkung des Sozialstaats betonen.
Debatte über Leistungsprinzip und Sozialstaatlichkeit
Das Bürgergeld sorgt für ordentlich Streit. Im Kern geht’s um eine Frage: Schwächt ein großzügigerer Sozialstaat wirklich die Lust auf Arbeit? Kritiker meinen, höhere Leistungen ohne echte Gegenleistung untergraben das Leistungsprinzip.
Das DIW hat 1900 Jobcenter-Mitarbeiter befragt – und die Kritik an der Reform fällt ziemlich deutlich aus. Besonders die Mischung aus mehr Geld und weniger Sanktionen stößt vielen sauer auf.
Viele Fachkräfte sagen ganz offen, dass das die Motivation zur Arbeitsaufnahme drücken könnte.
Befürworter sehen das natürlich ganz anders. Sie betonen, dass ein starker Sozialstaat den sozialen Frieden stabilisiert.
Sie glauben, dass gesellschaftliche Teilhabe für alle und langfristige volkswirtschaftliche Vorteile wichtiger sind als der reine Leistungsdruck.
Die Staatsquote kratzt inzwischen an der 50-Prozent-Marke. Heißt: Der Staat lenkt schon die Hälfte der Wirtschaftskraft.
Diese Entwicklung wirft natürlich Fragen zur Finanzierbarkeit des deutschen Sozialmodells auf.
Regelungen zu Einkommen, Vermögen und Schonvermögen
Mit dem Bürgergeld kamen einige wichtige Änderungen bei Vermögen und Schonvermögen. In den ersten zwei Jahren gilt jetzt eine Karenzzeit.
In dieser Zeit prüft das Amt das Vermögen weniger streng.
Neue Vermögensregelungen:
- Höheres Schonvermögen für Erwerbsfähige
- Großzügigere Bewertung von Wohneigentum
- Einfachere Prüfverfahren zu Beginn
Gerade Aufstocker, die trotz Job noch Leistungen brauchen, profitieren beim Einkommen. Die Reform sollte den Übergang in den Arbeitsmarkt erleichtern und Armutsfallen entschärfen.
Kritiker sagen aber, dass diese Regeln falsche Anreize setzen. Sie befürchten, dass weniger Leute den Sprung in die Vollzeit wagen.
Reformen, Sanktionen und Pflichtverletzungen
Die Reform hat die Möglichkeiten für Sanktionen ziemlich eingeschränkt. Pflichtverletzungen ziehen jetzt weniger harte Strafen nach sich als früher bei Hartz IV.
Wichtige Änderungen bei Sanktionen:
- Weniger harte Strafen bei Terminversäumnissen
- Milder ausfallende Leistungskürzungen
- Mehr Fokus auf Kooperation statt auf Strafe
Das Bundesverfassungsgericht erklärte 2019 schärfere Sanktionen teilweise für verfassungswidrig. Die Reform nimmt das auf und schwächt das Druckmittel Leistungskürzung.
Viele Jobcenter-Mitarbeiter klagen, dass ihnen jetzt wichtige Instrumente fehlen, um Leistungsbezieher zu motivieren.
Sie finden, das Gleichgewicht zwischen Fördern und Fordern ist aus dem Takt geraten.
Soziale Folgen und Herausforderungen für den Arbeitsmarkt
Was das für den Arbeitsmarkt bedeutet, ist ziemlich umstritten. Befürworter hoffen, dass Menschen ohne Existenzangst bessere Entscheidungen treffen und so nachhaltigere Jobs finden.
Skeptiker sehen das anders. Sie warnen, dass Niedriglohnarbeit unattraktiver wird, wenn das Bürgergeld ein ähnliches Einkommen bietet.
Mögliche Arbeitsmarkteffekte:
- Veränderungen bei Löhnen im Niedriglohnbereich
- Längere Suchzeiten bei der Jobsuche
- Vielleicht sogar bessere Jobs am Ende
Erste Daten zeigen ein gemischtes Bild. In einigen Regionen bleiben die Vermittlungsquoten stabil, andere berichten von weniger Übergängen in Arbeit.
Wie sich das alles langfristig auswirkt? Schwer zu sagen. Ob das Bürgergeld wirklich zu mehr sozialer Teilhabe führt oder das Leistungsprinzip schwächt, bleibt offen.
Besondere Aspekte: Kinder, Familien und Bedarfsgemeinschaften
Das Bürgergeld nimmt Familien besonders in den Blick. Es gibt spezielle Regelsätze für Kinder und Bedarfsgemeinschaften. Zusätzliche Leistungen wie der Kinderzuschlag können das Familieneinkommen aufbessern.
Bürgergeld für Kinder und Jugendliche
Kinder bekommen beim Bürgergeld eigene Regelbedarfsstufen, gestaffelt nach Alter. Die Sätze sind niedriger als bei Erwachsenen, weil Kinder andere Bedürfnisse haben.
Die Regelsätze für Kinder teilen sich in drei Altersgruppen auf:
- 0-5 Jahre: niedrigster Regelsatz
- 6-13 Jahre: mittlerer Regelsatz
- 14-17 Jahre: höchster Kinder-Regelsatz
Schwangere erhalten ab der 13. Schwangerschaftswoche einen Mehrbedarf von 17% des Regelsatzes. Das soll die besonderen Kosten während der Schwangerschaft auffangen.
Wichtig: Das Einkommen und Vermögen eines Kindes zählt nur für den eigenen Bedarf. Kinder müssen nicht für andere Familienmitglieder aufkommen.
Bedarfsgemeinschaften und Anspruchsregelungen
Eine Bedarfsgemeinschaft entsteht automatisch, wenn Sie mit Partner oder Kindern zusammenleben.
Zur Bedarfsgemeinschaft zählen:
- Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner
- Partner in eheähnlicher Lebensgemeinschaft
- Unverheiratete Kinder unter 25 Jahren im Haushalt
- Eltern von unverheirateten, erwerbsfähigen Kindern unter 25
Nicht dazu gehören verheiratete Kinder, Kinder über 25 oder dauernd getrennt lebende Partner.
In Bedarfsgemeinschaften teilen Erwachsene Einkommen und Vermögen. Hat Ihr Partner Einkommen, rechnet das Amt es auf Ihren Bürgergeld-Anspruch an.
Der Regelsatz für Paare liegt niedriger als für Alleinstehende.
Kindergeld, Kinderzuschlag und weitere Zusatzleistungen
Sie bekommen das Kindergeld weiterhin zusätzlich zum Bürgergeld.
Niemand rechnet es als Einkommen an, und Sie dürfen es komplett behalten.
Den Kinderzuschlag beantragen Sie, wenn Ihr eigenes Einkommen für Sie reicht, aber für die ganze Familie wird es eng.
Der Zuschlag kann bis zu 185 Euro monatlich pro Kind betragen.
Was brauchen Sie für den Kinderzuschlag?
- Ihr eigenes Einkommen reicht für Sie als Eltern.
- Für die ganze Familie reicht es aber nicht ganz.
- Sie müssen kein Bürgergeld bekommen.
Die Behörde bewilligt den Kinderzuschlag für sechs Monate.
Ändert sich Ihr Einkommen in dieser Zeit, wirkt sich das nicht sofort aus.
Zusätzlich können Sie Wohngeld beantragen, falls die Wohnkosten zu hoch werden.




