Seit dem 1. Januar 2026 gelten in der Schweiz mehrere Neuerungen, die Sie im Führungsalltag direkt betreffen: höhere Mindestlöhne in fünf Kantonen, eine dauerhafte Homeoffice-Regelung für französische Grenzgänger und ein neues Meldeverfahren für britische Dienstleister.

Diese Punkte wirken auf den ersten Blick technisch. In der Praxis landen sie aber auf Ihrem Tisch, sobald Sie Lohnbänder freigeben, Homeoffice-Anteile bewilligen oder externe Spezialisten für ein Projekt buchen.
Wenn Sie Arbeitsrecht Schweiz 2026 richtig steuern wollen, brauchen Sie vor allem drei Dinge: aktuelle Lohndaten, eine saubere Erfassung der Homeoffice-Tage im Ausland und klare Zuständigkeiten für Meldungen an die Behörden.
Nach diesem Beitrag können Sie beurteilen, welche Verträge Sie anpassen müssen, wo Ihre Kontrollpunkte fehlen und ab wann Sie externe juristische Unterstützung brauchen.
Welche Änderungen gelten 2026 unmittelbar für Schweizer Arbeitgeber?

Fünf Kantone haben ihre gesetzlichen Mindestlöhne per 1. Januar 2026 angepasst. Die Höchstzahlen für Bewilligungen von Fachkräften aus Drittstaaten bleiben dagegen unverändert. Beide Punkte beeinflussen Ihre Personalplanung und Ihre Lohnkosten.
Anpassungen der kantonalen Mindestlöhne
Genf, Neuenburg, Tessin, Basel-Stadt und Luzern haben ihre Mindestlöhne per 1. Januar 2026 angepasst. Die Werte sind an die Teuerung gekoppelt und ändern sich jährlich.
Prüfen Sie besonders Teilzeitstellen, Praktika und Stundenlöhne. Dort liegt der effektive Stundenansatz oft näher an der Grenze, als es die Jahreslohnsumme vermuten lässt.
Ein häufiger Fehler besteht darin, Zulagen wie Ferienentschädigung oder den 13. Monatslohn mitzuzählen, um die Grenze zu erreichen. Kantonale Regeln legen genau fest, welche Bestandteile berücksichtigt werden.
Unveränderte Kontingente für Fachkräfte aus Drittstaaten
Der Bundesrat hat die Höchstzahlen für neue Bewilligungen von Drittstaatsangehörigen für 2026 unverändert gelassen. Damit bleibt der Zugang zu Spezialisten aus Ländern ausserhalb der EU/EFTA auf dem bisherigen Niveau.
Für Sie heisst das: Planen Sie Rekrutierungen aus Drittstaaten früh im Jahr. Die Behörden verteilen Kontingente quartalsweise, und beliebte Kantone sind gegen Jahresende oft ausgeschöpft.
Arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Folgen im Führungsalltag
Höhere Mindestlöhne verschieben Ihre interne Lohnstruktur. Wenn die unterste Stufe steigt, rückt sie näher an die zweite heran. Erfahrene Mitarbeitende bemerken das meist schnell.
Denken Sie auch an die Sozialversicherungen. Ein höherer Lohn verändert die BVG-Beiträge und den koordinierten Lohn. Sprechen Sie diese Effekte mit Ihrer Pensionskasse ab, bevor die Lohnabrechnung im Januar rausgeht.
Homeoffice mit französischen Grenzgängern rechtssicher steuern

Französische Grenzgänger dürfen seit 2026 bis zu 40 Prozent ihrer Jahresarbeitszeit im Homeoffice in Frankreich arbeiten, ohne ihren Grenzgängerstatus zu verlieren. Die steuerlichen Folgen unterscheiden sich je nach Kanton. Ab 2027 kommen zudem Meldepflichten hinzu.
Bis zu 40 Prozent Telearbeit in Frankreich
Die Grundlage bildet das Zusatzabkommen zum Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Frankreich. Es trat am 24. Juli 2025 in Kraft und gilt seit dem 1. Januar 2026. Damit wird die Übergangslösung aus der Pandemiezeit dauerhaft.
Wichtig ist die Rechenbasis: Die 40 Prozent beziehen sich auf das Kalenderjahr, nicht auf einen einzelnen Monat. Eine intensive Homeoffice-Phase im Frühling lässt sich über das restliche Jahr also wieder ausgleichen.
Achten Sie darauf, dass die steuerliche Grenze von 40 Prozent nicht der sozialversicherungsrechtlichen Schwelle entspricht. Für die Unterstellung unter das Schweizer Sozialversicherungssystem gilt eine andere, höhere Grenze. Zwei Schwellen, zwei Berechnungen.
Steuerpflicht und kantonale Unterschiede
Die Besteuerung hängt davon ab, in welchem Kanton Ihr Unternehmen sitzt.
| Kantonsgruppe | Homeoffice bis 40 % | Über 40 % |
|---|---|---|
| Bern, Solothurn, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Neuenburg, Jura, Waadt, Wallis | Volle Besteuerung in Frankreich, Schweiz erhält Ausgleichszahlung von 4,5 % der Bruttovergütung | Grenzgängerstatus entfällt ab dem ersten Tag; Quellensteuer in der Schweiz auf Schweizer Arbeitstage |
| Übrige Kantone inklusive Genf | Arbeit gilt als in der Schweiz ausgeübt, Schweizer Quellensteuer | Besteuerung am jeweiligen Tätigkeitsort |
In den übrigen Kantonen zahlt die Schweiz Frankreich einen Ausgleich von 40 Prozent der Steuereinnahmen auf das Homeoffice-Einkommen. Für Arbeitgeber mit Sitz in Genf gilt für den Anteil zwischen 15 und 40 Prozent ein reduzierter Ausgleich.
Ein Überschreiten der Grenze wirkt rückwirkend ab dem ersten Homeoffice-Tag. Eine nachträgliche Korrektur der Quellensteuer für ein ganzes Jahr ist aufwendig.
Welche Daten ab 2027 zu melden sind
Ab 2027 müssen Sie den kantonalen Steuerämtern die Homeoffice-Tage und Lohndaten Ihrer französischen Grenzgänger melden. Die Daten für 2026 bilden dafür die Grundlage.
Fangen Sie deshalb jetzt mit der Erfassung an. Eine nachträgliche Rekonstruktion aus Kalendereinträgen und Badge-Daten funktioniert selten sauber.
Was bei Einsätzen britischer Dienstleister zu beachten ist
Britische Dienstleister müssen Entsendungen in die Schweiz von mehr als acht Tagen pro Kalenderjahr über das Portal EasyGov.swiss anmelden. Das Verfahren beruht auf dem Abkommen über die Mobilität von Dienstleistungserbringern zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich.
Meldepflichten über EasyGov.swiss
Die Meldung läuft über EasyGov.swiss, die zentrale Online-Plattform des Bundes für Unternehmen. Sie erfasst die entsandten Personen, die Einsatzdauer, den Einsatzort und die Art der Dienstleistung.
Planen Sie Vorlaufzeit ein. Die Anmeldung muss vor Beginn des Einsatzes erfolgen. Eine kurzfristige Buchung eines britischen Beraters am Freitag für Montag geht damit nicht auf.
Die Acht-Tage-Grenze bei Entsendungen
Die acht Tage zählen pro Kalenderjahr und pro Unternehmen, nicht pro Projekt. Drei Einsätze von je vier Tagen überschreiten die Grenze also bereits.
Halten Sie für jeden Dienstleister eine einfache Liste. Wenn mehrere Abteilungen denselben britischen Anbieter buchen, erkennt sonst niemand automatisch, dass die Schwelle erreicht ist.
Für bestimmte Branchen und Tätigkeiten gelten strengere Regeln. Dort greift die Meldepflicht bereits ab dem ersten Tag. Klären Sie das vor dem ersten Einsatz mit Ihrer Rechtsabteilung.
Verantwortlichkeiten im Unternehmen festlegen
Bestimmen Sie eine Person, die alle Meldungen auslöst. Am besten verankern Sie die Meldepflicht direkt im Beschaffungsprozess.
Ein wirksamer Hebel: Verknüpfen Sie die Bestellfreigabe für ausländische Dienstleister mit einer Pflichtfrage zur Einsatzdauer in der Schweiz. So gelangt die Information automatisch dorthin, wo sie gebraucht wird.
Nehmen Sie die Meldepflicht zusätzlich in Ihre Rahmenverträge auf. Dazu gehört auch die Zusicherung des Dienstleisters, die nötigen Angaben rechtzeitig zu liefern.
Arbeitsverträge, Löhne und Richtlinien jetzt prüfen
Drei Dokumententypen brauchen 2026 eine Überarbeitung: Arbeitsverträge mit Lohnangaben in den betroffenen Kantonen, Homeoffice-Richtlinien für Grenzgänger und Ihre Aufzeichnungssysteme für Arbeitsorte.
Mindestlohnanpassungen korrekt umsetzen
Vergleichen Sie den effektiven Stundenlohn jedes Mitarbeitenden in Genf, Neuenburg, Tessin, Basel-Stadt und Luzern mit dem neuen kantonalen Wert. Rechnen Sie dabei mit dem Grundlohn ohne Zuschläge.
Bei Stundenlöhnen prüfen Sie Ferien- und Feiertagsentschädigungen zusätzlich separat. Diese Positionen dürfen den Grundlohn nicht rechnerisch auffüllen.
Halten Sie die Anpassung schriftlich fest, auch wenn der Vertrag selbst keinen Fixbetrag nennt. Ein kurzer Lohnbrief mit Datum und neuem Ansatz reicht.
Homeoffice-Regelungen und Zeiterfassung aktualisieren
Ihre Homeoffice-Richtlinie sollte für Grenzgänger eine ausdrückliche Obergrenze nennen. Viele Unternehmen setzen sie bewusst bei 35 Prozent an, um etwas Puffer zu haben.
Ergänzen Sie die Zeiterfassung um ein Feld für den Arbeitsort. Ein Dropdown mit „Schweiz“ und „Ausland“ genügt, muss aber verbindlich ausgefüllt werden.
Regeln Sie zudem, wer Homeoffice-Tage bewilligt und was passiert, wenn die Grenze erreicht ist. Ohne diese Vorgabe entscheiden Teamleitende unterschiedlich, und die Zahlen laufen auseinander.
Dokumentation für Steuern und Sozialversicherungen sichern
Bewahren Sie die Aufzeichnungen zu Arbeitsorten mindestens so lange auf wie die Lohnbuchhaltung. Steuerbehörden können auch Jahre später noch nachfragen.
Führen Sie für jeden Grenzgänger eine Jahresübersicht mit der Anzahl Schweizer Arbeitstage, den Homeoffice-Tagen und dem daraus resultierenden Prozentsatz. Diese eine Tabelle beantwortet die meisten Rückfragen von Steueramt und Ausgleichskasse.
Wie Führungskräfte Compliance-Risiken frühzeitig erkennen
Die meisten arbeitsrechtlichen Probleme entstehen an Schnittstellen: HR kennt die Regel, die Linie bewilligt trotzdem, und Payroll erfährt erst im Dezember davon. Feste Übergabepunkte zwischen diesen drei Stellen verhindern solche Lücken.
Zusammenspiel von HR, Payroll und Linie
Legen Sie fest, welche Information wann von wem kommt. Ein monatlicher Report aus der Zeiterfassung an HR und Payroll deckt Abweichungen auf, solange noch Zeit für eine Korrektur bleibt.
Führungskräfte in der Linie brauchen keine Detailkenntnis des Doppelbesteuerungsabkommens. Sie brauchen eine klare Regel: Homeoffice im Ausland nur bis zum vereinbarten Prozentsatz, Ausnahmen über HR.
Kontrollpunkte für internationale und hybride Teams
Vier Prüfpunkte decken die häufigsten Risiken ab:
- Quartalscheck Homeoffice-Quote: Wer liegt über 30 Prozent Auslandstage?
- Wohnsitzänderungen: Ein Umzug ins Ausland ändert Steuer- und Sozialversicherungspflicht sofort.
- Neue Dienstleisterverträge: Ist eine Meldepflicht bei Einsätzen in der Schweiz ausgelöst?
- Lohnrunde: Erfüllen alle Löhne die aktuellen kantonalen Mindestwerte?
Setzen Sie diese Punkte als wiederkehrende Termine im Kalender. Erfahrungsgemäss rutschen Kontrollen ohne festen Termin schnell durch.
Wann externe arbeitsrechtliche Beratung sinnvoll ist
Holen Sie juristische Unterstützung, sobald eine Person in mehreren Ländern arbeitet oder ihren Wohnsitz verlegt. Solche Konstellationen betreffen gleichzeitig das Steuerrecht, das Sozialversicherungsrecht und das Aufenthaltsrecht.
Auch bei einer geplanten Betriebsstätte im Ausland lohnt sich frühe Beratung. Bereits eine Person mit Vertretungsvollmacht im Homeoffice kann eine steuerliche Betriebsstätte begründen. Das kostet am Ende meist mehr als ein Beratungsmandat.
Mit klaren Prozessen sicher durch die Änderungen 2026
Die Neuerungen 2026 sind überschaubar, verlangen aber an drei Stellen Genauigkeit. Prüfen Sie die Löhne in Genf, Neuenburg, Tessin, Basel-Stadt und Luzern gegen die neuen kantonalen Werte.
Erfassen Sie die Arbeitsorte Ihrer französischen Grenzgänger ab sofort systematisch. Die Meldung an die kantonalen Steuerämter ab 2027 stützt sich auf die Daten von 2026.
Halten Sie die 40-Prozent-Grenze mit einem internen Puffer ein. Verankern Sie außerdem die Meldepflicht für britische Dienstleister im Beschaffungsprozess. Die Acht-Tage-Grenze pro Kalenderjahr dient dabei als Auslöser.
Wer diese Aufgaben auf feste Termine legt und eine verantwortliche Person benennt, hat den größten Teil des Aufwands erledigt.




